Kosten
Kosten
In meiner Praxis können die Kosten der Behandlung aufgrund meiner kassenärztlichen Zulassung grundsätzlich durch gesetzliche und private Krankenkassen (sowie Beihilfe) getragen werden. Auch können Sie für die Kosten selbst aufkommen.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und damit über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen verfüge, werden die Kosten in der Regel von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Über das genaue Vorgehen und die Antragstellung informiere ich Sie im Erstgespräch. Eine Überweisung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bringen Sie bitte Ihre Versicherungskarte zum Erstgespräch mit.
Private Krankenversicherung
Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Auch hier werden in der Regel die Kosten von den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich vor unserem Erstgespräch über die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung (Umfang der Kostenerstattung, Antragsverfahren, notwendige Formulare). Die Kosten für die Behandlung orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP bzw. GOÄ für Ärzte).
Selbstzahler
Sie können sich aus verschiedenen Gründen dafür entscheiden, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Formalia sind für Sie dann nicht entscheidend. Mein Honorar orientiert sich dann ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).